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   BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90   

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BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90 (https://dejure.org/1990,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1990 - 1 B 84.90 (https://dejure.org/1990,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1990 - 1 B 84.90 (https://dejure.org/1990,2166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernisse für die Grundsätzlichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage - Notwendigkeit der Abweichung bei der Anwendung eines abstrakten Rechtssatzes bei der Erhebung der Divergenzrüge - Einbeziehung der Nachteile in dem Heimatstaat bei der Ausübung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 10 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2, Abs. 3
    Keine Divergenz bei Abweichen von einer Entscheidung des BVerfG - Ausübung des Ausweisungsermessens nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1990, 298
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    Die außerdem gerügte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - (NVwZ 1990, 453 [BVerfG 20.12.1989 - 2 BvR 958/86]), benennt ebenfalls keinen Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, weil eine derartige Abweichung der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gleichsteht.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - (a.a.O.) besagt nichts anderes.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Abschiebung nicht in ein Land erfolgen darf, in dem der Ausländer eine unmenschliche Behandlung wie die Folter zu erwarten hat (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    Das setzt indes voraus, daß für derartige Gefahren "konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte" bestehen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    Die Klägerin benennt aber keinen Rechtssatz, sondern nur einen tatsächlichen Umstand, der einer (von der Klägerin zudem nicht benannten) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der Feststellungen des Berufungsgerichts zugrunde liegt (BVerwGE 74, 226 [BVerwG 27.05.1986 - 9 C 35/86]).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 7 B 135.89

    Bundesbahn - Entwässerung - Abwasserreinigungsanlage - Kontrollmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 7 B 135.89 - Buchholz 442.08 § 38 Nr. 2).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die Abschiebung nicht in ein Land erfolgen darf, in dem der Ausländer eine unmenschliche Behandlung wie die Folter zu erwarten hat (BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]; Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AuslG Nr. 3).
  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile insbesondere für Freiheit, Leib und Leben in den Abwägungsvorgang bei der Ausweisung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.1990 - 1 B 84/90, juris Rn. 8; Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19), stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des AsylVfG vom 26.06.1992.
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    (2) Die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge die dem Ausländer in seinem Heimatstaat drohenden Nachteile insbesondere für Freiheit, Leib und Leben, namentlich die Gefahr einer erneuten Bestrafung bis hin zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe, in den Abwägungsvorgang bei der Ausweisung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.05.1990 - 1 B 84/90, juris Rn. 8; Urt. v. 01.12.1987 - 1 C 29/85, juris Rn. 19), stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des AsylVfG vom 26.06.1992.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob anderes dann zu gelten hat, wenn im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG Urteil vom 1.12.1987 - 1 C 29.85 -, BVerwGE 78, 285 = DÖV 1988, 514 = DVBl 1988, 295 = InfAuslR 1988, 34 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 114 und Beschluss vom 28.5.1990 - 1 B 84.90 -, InfAuslR 1990, 298.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - A 16 S 1765/91

    Abschiebung abgelehnter syrischer Asylbewerber - Abschiebungshindernisse

    Voraussetzung für die Annahme eines Abschiebungshindernisses ist jedoch, daß konkrete und ernsthafte Gründe bzw. begründete Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, der konkret Betroffene werde aller Wahrscheinlichkeit nach im Zielstaat der Abschiebung unmenschlich behandelt werden (vgl. EGMR, Urteil vom 7.7.1989, EuGRZ 1989, 314 = NJW 1990, 2183; Urteil vom 20.3.1991, EuGRZ 1991, 203; BVerwG, Beschlüsse vom 28.5.1990, InfAuslR 1990, 298 und vom 13.8.1990, Buchholz 402.25 § 28 AuslG Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.9.1987 - 13 S 2008/87 - und vom 11.3.1991, NVwZ-RR 1991, 445 sowie Kälin, ZAR 1986, 172/175).

    Die unmenschliche Behandlung muß aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.5.1990, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 11.10.2011 - 5 K 7134/10

    Asylrecht Iran - Abschiebungsverbote nach Widerruf Asyl; Verwertung von

    Eine solche Rechtsgutverletzung muss auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten sein, vgl. so für die entsprechenden Vorgängervorschriften in § 53 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 1 B 139.89 , InfAuslR 1990, 298, wobei auf den Sachstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen ist.
  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Allerdings wäre eine einstweilige Ausreiseverpflichtung dann im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Aufenthaltsrecht als Deutscher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Ausreisepflicht dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Vertriebenenanerkennungsverfahren wirkungsvoll weiterzubetreiben oder bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfG, Beschluß vom 9. August 1990 - InfAuslR 1990, 298).
  • OVG Hamburg, 18.01.2002 - 1 Bf 21/98

    Ausländerrecht: Kein Abschiebungshindernis wegen der Gefahr einer

    Das Bundesverwaltungsgericht will in Ausweisungsfällen die Gefahr einer im Heimatstaat drohenden erneuten Bestrafung ebenfalls nur dann berücksichtigt wissen, wenn konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte für diese Gefahr bestehen (vgl. Urt. v. 1.12.1987, BVerwGE 78 S. 285, 295; Beschl. v. 28.5.1990, InfAuslR 1990 S. 298 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Die Annahme eines Abschiebungshindernisses setzt voraus, daß die der Abschiebung nach Artikel 3 EMRK entgegenstehende Behandlung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1990 - 1 B 84.90 - InfAuslR 1990, 298 (299); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.04.1992 - A 16 S 1765/91 - Umdruck S. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.1995 - 2 L 34/95

    Bürgerkrieg; Bürgerkriebssituation; Bewaffnete Konflikte; Afghanistan

    Die Annahme des Abschiebungshindernisses des § 53 Abs. 4 AuslG setzt voraus, daß die der Abschiebung nach Art. 3 EMRK entgegenstehende Behandlung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 1990 - 1 B 84.90 -, InfAuslR 1990, 298, 299).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 2 L 18/95
    Die Annahme des Abschiebungshindernisses des § 53 Abs. 4 AuslG setzt voraus, daß die der Abschiebung nach Art. 3 EMRK entgegenstehende Behandlung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 1990 - 1 B 84.90 -, InfAuslR 1990, 298, 299).
  • VG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 K 378/07
  • VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 5 K 12500/96

    Anerkennung einer iranischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens als

  • VG Düsseldorf, 06.04.2011 - 5 K 6625/10

    Beruhen des asylrechtlichen Schutzrechts auf dem Zufluchtgedanken und

  • VG Düsseldorf, 24.10.2001 - 5 K 7583/96

    Beruhen des Asylgrundrechts auf einem kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung,

  • VG Düsseldorf, 07.07.1999 - 5 K 3151/94

    Rechtswidrigkeit der Abschiebung eines Ausländers mit ungeklärter

  • VG Düsseldorf, 15.10.2003 - 5 K 6938/01

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zum Verlassen des Bundesgebiets unter

  • VGH Bayern, 10.08.2009 - 14 ZB 08.30248

    Asyl (Iran); Zulassung der Berufung (abgelehnt); grundsätzliche Bedeutung;

  • VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 5747/05

    Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines

  • VG Wiesbaden, 01.11.1995 - 1 E 7990/93

    Antrag eines Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Gewährung von

  • VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 5 K 15.30177

    Iran; Asylfolgeverfahren; verspätet geltend gemachte Änderung von Sach- und

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